#ZUSAMMENSTÄRKER​

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Konzept zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs nach der Verordnung des Kultus- und des Sozialministeriums über Sportstätten

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Liebe Vereinsmitglieder, Trainer, Betreuer, Mitglieder des Funktionsteams, Spieler, liebe Gastmannschaft, Betreuer und Besucher, nachfolgende Empfehlungen und Vorgaben sind zwingend einzuhalten und zu kontrollieren. Jeder, der am Training oder am Spielbetrieb teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und diese einhalten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Grundlage dieses Konzeptes sind die Verordnungen des Landes (s.o.) – diese findet man unter folgenden Links:

Allgemein Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Verordnung Sport:  https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

 Es sind 1.500 Personen auf dem Sportgelände erlaubt.

1.   Gesundheitszustand

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome,Geruchs-oder Geschmacksverlust.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.
  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
  • Kontaktpersonen (der letzten 14 Tage) wied ebenfalls kein Zutritt gewährt.

2.   Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

 

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds
  • Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) plus Nutzung der Papiertücher und/oder
  • Desinfizieren der Hände. Entsprechende Spender sind aufgestellt.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurden, ist erwünscht..
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

3. Organisatorische Voraussetzungen

 

  • Ansprechpersonen (Hygienebeauftragte) des 1. GSV Göppingen, die als Koordinatoren für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs zuständig sind.
  • Ansprechpartner Spielbetrieb Herren

       Ingo Miede, 0176 10 36 90 71, i.miede@1-goeppinger-sv.de

  • Ansprechpartner Spielbetrieb Jugend

        Markus Schad, 0175 23 51 82 2 markus.schad@1-goeppinger-sv.de

  • Unterweisung aller Trainer/innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter/innen in die Vorgaben. Zum Trainings- und Spielbetrieb. Formulare, Plakate und dieses Konzept werden dabei ausgedruckt und an gut sichtbaren Stellen angebracht.

4. Organisatorische Umsetzung

Zonierung des Sportgeländes

  • Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gastronomiebereiche), werden separat betrachtet und anhand der gültigen behördlichen Verordnungen betrieben.

5. Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften. (Aushänge s.A.)
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist gewährleistet und wird mindestens vier Wochen aufbewahrt.

Abläufe/Organisation vor Ort

Zusatz: Geimpfte, Genesene, getestete Personen dürfen unter Einhaltung der Anstandsregeln die Duschen benützten. Ist kein Nachweis vorhanden, muss einzeln geduscht werden.

 

Ankunft und Abfahrt

  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten. Es wird empfohlen, Kabinen und Duschen nur in notwendigen Fällen zu benutzen und unter Einhaltung der Vorschriften die Aufenthaltszeiten zu verkürzen.
  • Zum Abstandsgebot: hier § 7 CoronaVO (Kontaktbeschränkungs-Regelung) beachten. Dies gilt bspw. auch für Fahrgemeinschaften.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Trainer zählen zur Gruppengröße.
  • Sofern mehr als 20 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden.
  • Bei Jugendmannschaften (G bis D) werden kleinere Gruppen mit mehreren Betreuern empfohlen.

Auf dem Sportgelände

  • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit ausreichend Flüssigseife oder Desinfektionsmitteln und Papiertüchern (oder ähnlichen Tockenvorrichtungen) ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutz dringend empfohlen.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

6.  Maßnahmen für den Spielbetrieb

 Auch für den Spielbetrieb gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen und Abläufe festgelegt, um das Infektionsrisiko im Rahmen von Spielen zu minimieren. Folgende Punkte werden dabei im Hygienekonzept berücksichtigt:

Grundsätze

Spielansetzungen: Spiele werden so beantragt und von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle angesetzt,

dass bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ausreichend Zwischenraum eingeplant wird, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.

Abläufe/Organisation vor Ort

Anreise der Teams zum Sportgelände

  • Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams (Abstimmung mit Gegner).
  • Unterschiedliche Wege zu den Kabinen werden mit größtmöglicher räumlicher Trennung durchgeführt.
  • Zum Abstandsgebot: hier § 7 CoronaVO (Kontaktbeschränkungs-Regelung) beachten. Dies gilt bspw. auch für Fahrgemeinschaften in Mannschaftsbussen/-transportern.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Angrenzende, freie Räumlichkeiten werden als zusätzliche Umkleidemöglichkeiten gekennzeichnet und genutzt, der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten. Ggf. werden räumliche oder zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung, z.B. Startelf – Torhüter – Ersatzspieler durchgeführt. Dies geschieht individuell und wird mit den Betroffenen abgesprochen.
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum beschränkt.
  • Vermeiden von Mannschaftsansprachen in der Kabine. Diese werden vorzugsweise im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchgeführt.
  • Es wird empfohlen, in den Kabinen (Umkleidebereich) einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Kabinen sind während und nach jeder Nutzung gründlich (mind. 10 Minuten) zu lüften.
  • Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen

Duschen/Sanitärbereich/Innenräume

  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen
  • In Kabinen und Duschen wird empfohlen, unter Einhaltung der Vorschriften, die Aufenthaltszeiten zu verkürzen.
  • Alle Innenräume werden regelmäßig und ausreichend gelüftet.  werden. Emfpehlung:Innenräume alle 20 Minuten stoßlüften.

Weg zum Spielfeld

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams.
  • Zeitliche Entzerrung der Nutzung.

Spielbericht

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes Online vor dem Spiel, inklusive der Freigabe der Aufstellungen, erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

Aufwärmen

  • Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
  • Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen)

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einlaufen der Teams

  • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
  • Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.

Halbzeit

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
  • Pressekonferenzen nur unter Einhaltung der Richtlinien.
  • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

Zuschauer

  • Zur Kontaktnachverfolgung gemäß § 6 CoronaVO:
    werden Vor-und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und – soweit vorhanden -die Telefonnummer aufgenommen.
  • Nur Nachverfolgung mgl. Infektionsketten
  • Einzelblatt pro Zuschauer
  • QR-Code (und App oder Corona Warn App)
  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).
  • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Die Sportstätte ist ausreichend mit Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes, ausgestattet und diese sind zu nutzen.
  • Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots.
  • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
  • Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
  • Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen
  • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.
  • Zuschauer / Eltern über Hygienekonzept informieren und wegen der Kontaktdatenerfassung diese bitten, entsprechend früher vor Spielbeginn zu erscheinen. Der Verein bietet auf seiner Website ein Formblatt zur Datenerfassung an, welches im Vorfeld ausgefüllt und zum Spiel mitgebracht werden kann. So werden unnötige Wartezeiten vermieden.

Gastronomie

  • Die Gaststätte wird mit Sperrband abgeriegelt. Kein Zugang ins Stadion.

Kiosk

  • In den Toiletten wird ein Pissoir gesperrt damit der Mindestabstand gewahrt werden kann.
  • In den Toiletten wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes empfohlen.
  • Die im Kiosk und im Grillstand arbeitenden Personen sind durch Plastikscheiben geschützt. Auf Boden vor Kiosk und Grillstand sind Abstandsmarkierungen angebracht.
  • Vor Kiosk und Grill wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes empfohlen.

Zuschauer/Eintritt

  • Im Vorfeld wurde/wird ein Kartenvorverkauf gemacht (Dauerkarten/Einzelspielkarten).
  • An der Kasse besteht Pflich zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes
  • Die Arbeiter an der Kasse sind durch eine Plastikschreibe geschützt.
  • Am Eingang befindet sich ein Hinweis auf die Hygieneordnung und Datenerhebung.
  • Alles Zuschauer müssen ein Formular zur Datenerhebung am Eingang ausfüllen. Die Daten werden beim Verein verwahrt und nach Ablauf von vier Wochen unverzüglich vernichtet.

Kommunikation

  • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden / sind in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und in die Maßnahmen des Vereins
  • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang von Formularen und Plakaten des Hygienekonzepts am Eingangsbereich des Sportgeländes und an weiteren bekannten
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zur Sportstätte verwehrt werden verwiesen.
  • Das Hygiene-Konzept wird über den Hygienebeauftragten an alle Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern sowie an die jeweiligen Gastmannschaften über verschiedene Medien
  • Abweichungen sind in Absprache mit dem Hygienebeauftragten zu klären (Änderungen vorbehalten).

7. Maskenpflicht

  • Bei über 300 Zuschauer*innen gilt die Maskenpflicht auch im Freien.
  • Außerdem besteht Maskenpflicht in allen Innenräumen gemäß § 2 Abs. 3 CoronaVO Sport
  • Auch der Toilettenwagen zählt als Innenraum.

8. Hausrecht

Die geltenden Regelungen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Regelungen zu
Warteschlangen und Personenströmen usw.) werden kontrolliert. Ggfs. wird das Hausrecht durchgesetzt.

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